Deutschland

Sekt, Sekt b.A., Winzersekt

Deutscher Schaumwein ist durch EU-Recht und die nationale Weinverordnung geregelt, die Sekt, Sekt b.A. und die zusätzlichen Begriffe Winzersekt und Crémant festlegt.1,2 Die Steuerstatistik zählte 2025 rund 281,5 Millionen Liter abgesetzten Schaumwein, einschließlich Ausfuhren.3

Bezeichnungen auf dem Etikett

Die amtlichen Kennzeichnungshinweise nennen drei Verkehrsbezeichnungen: Schaumwein, Sekt (Qualitätsschaumwein) und Sekt b.A.2 Die Herkunft muss angegeben werden, etwa „Deutscher Sekt“ oder „Deutsches Erzeugnis“.2,4 Die Mindestherstellungsdauer hängt von der Methode ab:2

MethodeMindestherstellungsdauerMindestdauer des Hefekontakts
Tankgärung6 Monate90 Tage (30 Tage mit Rührwerk)
Flaschengärung9 Monate ab Gärbeginn90 Tage

Sekt b.A.

Sekt b.A. (Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete) muss sein Anbaugebiet nennen. Er darf außerhalb des Gebiets hergestellt werden, wenn der Betrieb im selben oder einem angrenzenden Bundesland liegt.2 Eine kleinere geografische Einheit, eine Rebsorte oder ein Jahrgang darf nur angegeben werden, wenn mindestens 85 % der Trauben dieser Angabe entsprechen.4 Jede Partie braucht eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.), und das Wort „Tankgärung“ darf nicht auf dem Etikett stehen.4 Er wird nur in Schaumweinflaschen aus Glas verkauft; über 0,2 l ist der Verschluss ein Pilzkorken mit Agraffe.6,4

Winzersekt

Winzersekt ist ein Sekt b.A. aus Trauben, die der herstellende Betrieb selbst geerntet hat (bei einer Genossenschaft deren Mitglieder).1 Er muss durch Flaschengärung hergestellt werden und mindestens neun Monate ununterbrochen im selben Betrieb auf der Hefe liegen.1,6 Das Etikett nennt den Betrieb, die Rebsorte und den Jahrgang.1 Lohnversektung ist erlaubt.4

Crémant

Ein weißer oder Rosé-Sekt b.A. darf Crémant heißen, wenn er die EU-Bedingungen erfüllt: Handlese, höchstens 100 l Most je 150 kg Trauben, Flaschengärung mit neun Monaten auf der Hefe, Gesamt-SO2 bis 150 mg/l und Zucker unter 50 g/l.4,2 Der Name der geschützten Herkunft muss zusammen mit dem Begriff erscheinen.1

Marktzahlen

Destatis zählte 2025 281,5 Millionen abgesetzte Liter: 240,1 Millionen im Inland versteuert und 41,4 Millionen steuerfrei ausgeführt. Die Zahl umfasst sämtlichen in Deutschland versteuerten Schaumwein, einschließlich Einfuhren und schäumendem Fruchtwein unter 6 %.3 Der versteuerte Absatz lag 2024 bei 255,3 Millionen Litern, und die Zahl der Hersteller sank von 1.084 im Jahr 2021 auf 902 im Jahr 2025.5 Die Steuer beträgt 1,02 Euro je 0,75-l-Flasche; eine Erhöhung um 20 % ab 2027 wurde in einem Haushaltsentwurf vorgeschlagen und war bei Prüfung dieser Seite nicht in Kraft.5 Dies sind Steuerzahlen; eine offizielle Erzeugungsmenge wurde nicht gefunden.

Siehe auch

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung (WeinV) § 34a Crémant, Winzersekt
  2. Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau. Info-Blatt Sekt (Stand 01.12.2022) (2022-12-01)
  3. Statistisches Bundesamt (Destatis). Excise duties: sparkling wine sold in 2025 (2026-03-18)
  4. Regierung von Unterfranken, Weinprüfstelle. Weinetikettierung: Sekt b.A. Franken; Grundregeln u. Musteretikett (Rechtsstand 22.01.2022) (2022-01-22)
  5. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. Wirtschaftliche Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Schaumweinsteuer, WD 5 - 3000 - 095/26 (2026-09-03)
  6. buzer.de (reproduction of BGBl text). Verordnung zur Änderung der Weinverordnung (2010), Artikel 1 (incl. § 33a(2), § 34a) (2010)

Fakten geprüft am 2026-10-19