Österreich

Sekt g.U. in drei Stufen

Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Sekt g.U.) ist durch die Sektbezeichnungsverordnung von 2022, geändert 2023, geregelt, die drei Stufenbezeichnungen zulässt: Sekt Austria, Sekt Austria Reserve und Sekt Austria Große Reserve.1 Die Mindestzeit auf der Hefe steigt von 9 auf 18 und 36 Monate.1,2

Drei Stufen

Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätsschaumwein g.U. oder Sekt g.U.) darf nur unter einer von drei Stufenbezeichnungen vermarktet werden.1 Jede Stufe engt die Herkunft ein und verlängert die Zeit auf der Hefe:1,2

StufeHerkunftMethodeMindestzeit auf der HefePressausbeuteRestzucker
Sekt Austriaein BundeslandFlasche oder Tank9 Monate (Flasche), 6 Monate (Tank)nicht festgelegtnicht festgelegt
Sekt Austria Reserveein Bundesland, eine Gemeinde darf genannt werdentraditionelle Flaschengärung18 Monatehöchstens 60 %höchstens 12 g/l
Sekt Austria Große Reserveeine Gemeinde, eine Großlage oder Ried darf genannt werdentraditionelle Flaschengärung36 Monatehöchstens 50 %höchstens 12 g/l

Die beiden oberen Stufen verlangen außerdem Handlese und Ganztraubenpressung.1,2 Die Basisstufe darf Flaschen- oder Tankgärung nach den EU-Vorschriften über önologische Verfahren nutzen.1

Begriffe, die nicht mehr erlaubt sind

Seit Inkrafttreten der Änderung BGBl. II Nr. 191/2023 darf der Begriff „Klassik“ (und Varianten wie „Classic“) nicht mehr verwendet werden, ebenso wenig „Crémant“ oder „Frizzante“. Vor der Änderung etikettierte Bestände dürfen abverkauft werden.1 Der freiwillige Begriff „Hauersekt“ darf der Produktbezeichnung hinzugefügt werden.1

Zulassung und Herkunftszeichen

Eine Stufenbezeichnung braucht eine amtliche Zulassung nach Analyse und Verkostung beim Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder bei der HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg. Das Österreichische Sektkomitee schlägt die Schulung der Verkoster vor.1 Sekt mit Stufenbezeichnung wird nur in Flaschen mit dem Zeichen „Österreichischer Sekt geschützter Ursprung“ verkauft, das dasselbe Komitee gestaltet und lizenziert.1

Die Verordnung von 2022 ersetzte die früheren Regeln von 2016 (BGBl. II Nr. 365/2016).1 Offizielle Mengenstatistiken für Sekt g.U. wurden für diese Seite nicht erhoben.

Siehe auch

Quellen

  1. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Sektbezeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 30/2022 idF BGBl. II Nr. 191/2023 (consolidated) (2023-06-24)
  2. RIS. Sektbezeichnungsverordnung § 3 (Sekt Austria Reserve), version in force from 24.06.2023 (2023-06-24)

Fakten geprüft am 2026-10-19