Luxemburg
Crémant de Luxembourg, Mosel
Die Schaumwein-Appellation Luxemburgs ist Crémant de Luxembourg, ein Wein aus traditioneller Flaschengärung aus Grundweinen, die für die AOP Moselle Luxembourgeoise geeignet sind.1,2 Seine Regeln gehen auf eine großherzogliche Verordnung vom 4. Januar 1991 zurück.2
Herkunft
Crémant de Luxembourg wird aus Weinen erzeugt, die für die AOP Moselle Luxembourgeoise geeignet sind, das Weinbaugebiet entlang der Mosel. Er kann sortenrein, eine Cuvée oder ein Jahrgangswein sein.1 Zu den Rebsorten der AOP gehören unter anderem Elbling, Rivaner, Auxerrois, Pinot Blanc, Chardonnay, Pinot Gris, Riesling und Pinot Noir.1
Wichtigste Regeln
Crémant de Luxembourg folgt denselben allgemeinen Bedingungen, die die EU in anderen Ländern wie Deutschland für den Begriff Crémant festlegt:2,3
- von Hand gelesene, für Crémant ausgewählte Trauben;2
- bei Weiß und Rosé Ganztraubenpressung mit höchstens 100 l Most je 150 kg;2
- zweite Gärung in der Flasche (traditionelle Flaschengärung);1,2
- mindestens 4 Atmosphären Druck bei 20 °C;2
- Gesamt-SO2 bis 150 mg/l und Zucker unter 50 g/l.2
Die Mindestzeit auf der Hefe ist in den für diese Seite geöffneten Spezifikationstexten (dem Lastenheft von 2020 und dem Eintrag im britischen Register) nicht angegeben.
Schutz im Ausland
Der Name ist seit dem 10. März 2021 im britischen System der geografischen Angaben eingetragen, mit der Verordnung von 1991 als Rechtsgrundlage.2 Die vollständigen Regeln stehen auf der Seite Crémant de Luxembourg.
Gleicher Begriff, andere Länder
In Deutschland darf der Begriff Crémant für einen weißen oder Rosé-Sekt b.A. unter denselben EU-Bedingungen verwendet werden, einschließlich neun Monaten auf der Hefe.3 In Österreich dagegen darf „Crémant“ auf Sekt g.U. nicht verwendet werden.4
Siehe auch
Quellen
- Ministère de l'Agriculture, Luxembourg. Cahier des charges AOP Moselle Luxembourgeoise (2020) (2020)
- GOV.UK (Defra). Crémant de Luxembourg: protected food and drink names register (2021-03-10)
- Regierung von Unterfranken, Weinprüfstelle. Weinetikettierung: Sekt b.A. Franken; Grundregeln u. Musteretikett (Rechtsstand 22.01.2022) (2022-01-22)
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Sektbezeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 30/2022 idF BGBl. II Nr. 191/2023 (consolidated) (2023-06-24)
Fakten geprüft am 2026-10-19