Crémant d'Alsace
AOC seit 1976 · traditionelle Flaschengärung
Crémant d'Alsace ist die 1976 anerkannte AOC für weißen und roséfarbenen Schaumwein, der im Elsass durch zweite Gärung in der Flasche entsteht.1,2 Der Wein bleibt mindestens 9 Monate auf der Hefe und darf frühestens 12 Monate nach der Tirage verkauft werden.1
Rebsorten
Das Lastenheft (cahier des charges) erlaubt sechs Rebsorten für weißen Crémant d'Alsace: Auxerrois, Chardonnay, Pinot Blanc, Pinot Gris, Pinot Noir und Riesling. Rosé-Crémant d'Alsace wird nur aus Pinot Noir erzeugt.1
Herstellung
Der Wein entsteht ausschließlich durch zweite Gärung in Glasflaschen, also nach der traditionellen Flaschengärung. Die Pressung ist begrenzt: Die Grundweine stammen aus höchstens 100 Litern Most je 150 kg Trauben.1 Die Tirage darf ab dem 1. Dezember nach der Lese beginnen. Die Flaschen ruhen dann mindestens 9 Monate auf der Hefe, und der Wein erreicht die Verbraucher frühestens 12 Monate nach der Tirage.1,2 Nach dem Degorgieren muss der Überdruck mindestens 4 Atmosphären bei 20 °C betragen.1
| Regel | Wert |
|---|---|
| Grundertrag | 80 hl/ha |
| Höchstertrag (rendement butoir) | 96 hl/ha |
| Most je 150 kg Trauben | höchstens 100 l |
| Reifung auf der Hefe | mindestens 9 Monate |
| Von der Tirage bis zum Verkauf | mindestens 12 Monate |
| Druck nach dem Degorgieren | mindestens 4 atm bei 20 °C |
Etikettierung
Der Name der Appellation muss auf dem Teil des Korkens stehen, der im Flaschenhals steckt.1
Stellung im Elsass
Nach Angaben des Elsässer Weinrats (CIVA) macht Crémant d'Alsace ein Viertel der Erzeugung der Vins d'Alsace aus. Mehr als 500 Erzeuger gehören dem Crémant-Erzeugerverband an.2
Der Änderungsentwurf von 2025
Die Regeln auf dieser Seite folgen dem im Juni 2025 für das nationale Einspruchsverfahren veröffentlichten Text, einem Änderungsentwurf des Lastenhefts.1 Dieser Text führt auch VIFA-Sorten auf (Rebsorten von Interesse für die Anpassung): Voltis, Opalor, Selenor, Souvignier gris, Johanniter, Chenin und Vermentino für Weißwein, Coliris, Nebbiolo und Syrah für Rosé. Sie wären auf 5 % der Bestockung eines Betriebs und 10 % der Cuvée begrenzt, und ihre Namen dürften nicht auf dem Etikett erscheinen.1 Aus der von uns gelesenen Fassung geht nicht hervor, ob dieser Teil bereits gilt oder noch ein Vorschlag ist; er ist daher als unbestätigt zu betrachten. Siehe auch Voltis.
Siehe auch
Quellen
- INAO. Cahier des charges AOC « Crémant d'Alsace » - draft modification after national committee opinion of 11-12 June 2025 (base text last amended by arrêté of 26 May 2025) (2025-06-12)
- Vins d'Alsace (CIVA). The AOC Crémant d'Alsace
Fakten geprüft am 2026-10-19