Einzellage (lieu-dit, clos)

Schaumwein aus einer benannten Lage

Ein Schaumwein aus einer Einzellage stammt aus einer benannten Lage; in der Champagne darf auf dem Etikett nur ein katastermäßiger lieu-dit oder eine Gemeinde genannt werden.1 Das EU-Recht erlaubt die Nennung einer Einheit, die kleiner als die Appellation ist, nur wenn mindestens 85 % der Trauben aus ihr stammen.2

Die EU-Regel

Eine geografische Einheit, die kleiner ist als das Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung, darf nur angegeben werden, wenn mindestens 85 % der Trauben aus ihr stammen (Verordnung 2019/33, Artikel 55).2 Siehe kleinere geografische Einheit.

Champagne

Kapitel XII des Lastenhefts der AOC Champagne erlaubt auf dem Etikett nur einen katastermäßigen lieu-dit oder eine Gemeinde. Außerhalb der aufgeführten Gemeinden muss der Gemeindename mit „Vigne de“ oder „Vignoble de“ verbunden werden (siehe vigne de).1 Die Union des Maisons de Champagne zählt den Namen des Dorfs oder der Gemeinde und eine Einzellagenbezeichnung zu den freiwilligen Etikettenangaben.5

Im geprüften Text des Lastenhefts der Champagne wurde keine besondere Regel für das Wort „clos“ gefunden.1 Auf einem Etikett beschreibt „clos“ die Lage daher so, wie der Erzeuger sie darstellt; welche zusätzlichen Bedingungen gegebenenfalls gelten, kann diese Seite nicht sagen.

Formale Einzellagenkategorien anderswo

KategorieWichtigste Bedingungen
Rive, Conegliano ValdobbiadeneBenannte Gemeinde oder benannter Ortsteil, nur Spumante, Jahrgang, Handlese, höchstens 13 t/ha
Cava de Paraje CalificadoTrauben nur aus den Parzellen des paraje, Reben mindestens 10 Jahre alt, Handlese, mindestens 36 Monate von der Tirage bis zum Degorgieren, ein einziger Jahrgang

Quellen: Prosecco,3 Cava.4,6

Ein Einzellagenwein kann auch ein Blanc de blancs oder Blanc de noirs sein.7

Siehe auch

Quellen

  1. Cahier des charges de l'AOC Champagne (homologated by arrêté of 30 Nov 2022; draft modification after INAO committee of 7 Sept 2023) (2023-09-07)
  2. EUR-Lex. Commission Delegated Regulation (EU) 2019/33 (consolidated text), Articles 47, 48, 49, 53, 54 and Annex III Part A (2023-12-08)
  3. UK Government (assets.publishing.service.gov.uk) hosting the consorzio's English text. Conegliano Valdobbiadene - Prosecco DOCG production regulations, English version 12.2018 (2018-12)
  4. Consejo Regulador DO Cava. Pliego de condiciones DOP Cava
  5. Union des Maisons de Champagne (UMC). Labeling
  6. Consejo Regulador DO Cava. Cava de Paraje Calificado
  7. Union des Maisons de Champagne (UMC). Blending a Grande Marque cuvée

Fakten geprüft am 2026-10-19