smaller geographical unit

Englisch · EU-Kennzeichnungsbegriff

Nach EU-Recht darf eine geografische Einheit, die kleiner ist als die g.U. oder g.g.A., auf dem Etikett genannt werden, wenn mindestens 85 % der Trauben von dort stammen.1

Die Regel erlaubt einem Wein, eine Gemeinde, einen Bereich oder eine Lage innerhalb seiner g.U. anzugeben. Deutschland wendet sie auf Sekt b.A. an: Bereich, Großlage, Gemeinde oder Einzellage dürfen nur angegeben werden, wenn mindestens 85 % der Trauben, ohne Dosage, aus dem genannten Gebiet stammen.2 Die Regeln einer Appellation können enger sein: In der Champagne darf nur ein katastermäßiger Lieu-dit oder eine Gemeinde erscheinen.3 Italienische Beispiele sind die Rive von Conegliano Valdobbiadene. Siehe Einzellage und EU-Kennzeichnung.

Siehe auch

Quellen

  1. EUR-Lex. Commission Delegated Regulation (EU) 2019/33 (consolidated text), Articles 47, 48, 49, 53, 54 and Annex III Part A (2023-12-08)
  2. Regierung von Unterfranken, Weinprüfstelle. Weinetikettierung: Sekt b.A. Franken; Grundregeln u. Musteretikett (Rechtsstand 22.01.2022) (2022-01-22)
  3. Cahier des charges de l'AOC Champagne (homologated by arrêté of 30 Nov 2022; draft modification after INAO committee of 7 Sept 2023) (2023-09-07)

Fakten geprüft am 2026-10-19