Sekt b.A.
Deutsch · Sekt bestimmter Anbaugebiete
Sekt b.A. ist Sekt aus einem bestimmten Anbaugebiet, der in der Weinverordnung genannte deutsche Qualitätsschaumwein mit g.U.1,2
Das Etikett muss das Anbaugebiet nennen, der Wein darf aber auch außerhalb davon hergestellt werden, wenn der Ort im selben oder einem benachbarten Bundesland liegt.3 Kleinere Einheiten wie Bereich, Gemeinde oder Einzellage dürfen nur angegeben werden, wenn mindestens 85 % der Trauben von dort stammen.4 Eine Amtliche Prüfnummer ist vorgeschrieben, und „Tankgärung“ darf nicht auf dem Etikett stehen.4,3 Zwei weitere Begriffe sind dem Sekt b.A. vorbehalten: Winzersekt und Crémant.3,5 Siehe Sekt und Deutschland.
Siehe auch
Quellen
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung § 39 (Geografische Angaben)
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung § 32 (Bezeichnungen für Weinarten; Rotling, Blanc de Noirs, Weißherbst)
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau. Info-Blatt Sekt (Stand 01.12.2022) (2022-12-01)
- Regierung von Unterfranken, Weinprüfstelle. Weinetikettierung: Sekt b.A. Franken; Grundregeln u. Musteretikett (Rechtsstand 22.01.2022) (2022-01-22)
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung (WeinV) § 34a Crémant, Winzersekt
Fakten geprüft am 2026-10-19