Weißherbst
Deutsch · deutscher Rosé-Begriff
Weißherbst ist ein deutscher Rosé-Begriff; Sekt b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. darf ihn nur verwenden, wenn er ausschließlich aus Wein hergestellt ist, der als Weißherbst bezeichnet werden darf.1
Die Regel gilt für die beiden deutschen schäumenden Kategorien mit g.U.: Sekt b.A. und Qualitätsperlwein b.A.1 Wie bei Rotling für Schaumwein und Perlwein kann der Name nicht erst auf der Schaumweinstufe hinzukommen; er muss bereits dem gesamten Grundwein zustehen.1 Zu Rosé-Schaumweinverfahren allgemein, etwa Verschnitt oder Saignée, siehe Rosé. Die deutschen Schaumweinregeln stehen in der Weinverordnung, ergänzend zum EU-Recht, und ein Sekt b.A. braucht außerdem eine Amtliche Prüfnummer.2,3,4 Siehe auch Deutschland.
Siehe auch
Quellen
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung § 32 (Bezeichnungen für Weinarten; Rotling, Blanc de Noirs, Weißherbst)
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung (WeinV) § 34a Crémant, Winzersekt
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau. Info-Blatt Sekt (Stand 01.12.2022) (2022-12-01)
- Regierung von Unterfranken, Weinprüfstelle. Weinetikettierung: Sekt b.A. Franken; Grundregeln u. Musteretikett (Rechtsstand 22.01.2022) (2022-01-22)
Fakten geprüft am 2026-10-19