Rotling

Deutsch · deutsche Weinartbezeichnung

Rotling ist eine deutsche Weinartbezeichnung; inländischer Schaumwein oder Perlwein darf nur dann Rotling heißen, wenn er vollständig aus Wein hergestellt ist, der selbst diesen Namen tragen darf.1

Die Regel bindet das schäumende Erzeugnis an seine Basis: Der Name geht vom Grundwein nur dann auf Schaumwein oder Perlwein über, wenn die gesamte Basis berechtigt ist.1 Eine parallele Regel gilt für den Rosé-Begriff Weißherbst bei Sekt b.A. und Qualitätsperlwein b.A.1 Dasselbe Prinzip schützt andere deutsche Weinartbezeichnungen auf Schaumweinetiketten. Zu Rosé-Schaumwein allgemein siehe Rosé. Die deutschen Schaumweinregeln stehen in der Weinverordnung, ergänzend zum EU-Recht.2,3 Siehe auch Deutschland.

Siehe auch

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung § 32 (Bezeichnungen für Weinarten; Rotling, Blanc de Noirs, Weißherbst)
  2. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Weinverordnung (WeinV) § 34a Crémant, Winzersekt
  3. Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau. Info-Blatt Sekt (Stand 01.12.2022) (2022-12-01)

Fakten geprüft am 2026-10-19