Secondary fermentation
Englisch · zweite Gärung
Die zweite Gärung (secondary fermentation) ist nach der Definition der OIV die alkoholische Gärung in hermetisch verschlossenen Behältern.1
Nach EU-Recht darf sie nur in Flaschen oder geschlossenen Tanks stattfinden, und bei Schaumwein und Qualitätsschaumwein darf das CO2 nur aus der alkoholischen Gärung der Cuvée stammen.2
In der Flasche ist es die Prise de mousse der traditionellen Flaschengärung; im Tank das Verfahren Cuve close oder Martinotti. Für Qualitätsschaumwein mit g.U. beträgt die EU-Mindestdauer der Herstellung 9 Monate in der Flasche oder 6 Monate in geschlossenen Tanks, mit mindestens 90 Tagen auf der Hefe.2 Weine mit zugesetztem CO2 bilden eine eigene Kategorie: siehe Karbonisierung.
Siehe auch
Quellen
- OIV International Code of Oenological Practices, II.4.1 Definitions common to all sparkling wines (II.4.1.1-II.4.1.10)
- legislation.gov.uk (The National Archives). Commission Delegated Regulation (EU) 2019/934, Annex II (sparkling wine oenological practices), as reproduced on legislation.gov.uk (2019-03-12)
Fakten geprüft am 2026-10-19