Uruguay

Weinregeln des MERCOSUR

Uruguay definiert Schaumwein über die Weinverordnung des MERCOSUR, genehmigt durch Dekret 325/997: Espumante natural erhält sein Kohlendioxid aus einer zweiten alkoholischen Gärung in der Flasche oder in großen Behältern, mit mindestens 4 Atmosphären bei 20 °C und 10 bis 13 % Alkohol.1

Regeln des MERCOSUR

Das Dekret 325/997 vom 3. September 1997 genehmigte die MERCOSUR-Resolution GMC 45/96, das Reglamento Vitivinícola del MERCOSUR, das im Juni 1996 in Buenos Aires verabschiedet worden war.1 Es legt die in Uruguay verwendeten Schaumweinkategorien fest:1

KategorieHerkunft des CO2Druck bei 20 °CAlkohol
Espumante oder espumoso naturalzweite alkoholische Gärung in der Flasche oder in großen Behälternmindestens 4 atm10-13 % vol
Moscato oder moscatel espumanteGärung von Muskatellermost in einem geschlossenen Behältermindestens 4 atm7-10 % vol
Vino gasificadozugesetztes reines CO22,1-3,9 atm7,0-14,0 % vol

Der Text nennt die Flaschenmethode „Champenoise“ oder traditionell und die Methode im großen Behälter „Chaussepied“ oder Charmat.1 Moscatel espumante muss mindestens 60 g/l natürlichen Restzucker behalten; derselbe Text legt für Brasilien 20 g/l fest.1

Zuckerangaben

AngabeZucker
Naturebis 3 g/l
Extra Brutüber 3 bis 8 g/l
Brutüber 8 bis 15 g/l
Sec oder Secoüber 15 bis 20 g/l
Demi-sec, medio seco oder medio dulceüber 20 bis 60 g/l
Dulceüber 60 g/l

Diese Angaben gelten sowohl für natürliche Schaumweine als auch für Weine mit zugesetzter Kohlensäure.1 Die Bereiche weichen von der EU-Zuckerskala ab: Ein Brut nach MERCOSUR darf 15 g/l erreichen, seine Untergrenze liegt aber über 8 g/l.

Etiketten für Qualitätswein

Das Dekret 283/993 vom 16. Juni 1993 regelt die Vinos de Calidad Preferente (VCP). Sein Artikel 8 nennt die Weinarten, die auf dem Etikett angegeben werden dürfen, darunter „espumosos naturales o gasificados“.2

Nicht behandelt

Die öffentliche Statistik des nationalen Weininstituts INAVI gibt Erzeugung und Exporte nach Farbe an (rot, weiß, rosé, sonstige), ohne eigene Schaumweinkategorie; daher wird hier keine uruguayische Schaumweinmenge angegeben.

Siehe auch

Quellen

  1. IMPO, Uruguay. Decreto N° 325/997 (Reglamento Vitivinícola del MERCOSUR, Res. GMC 45/96) (1997-09-03)
  2. WIPO Lex. Uruguay: Decree No. 283/993 of 16 June 1993 on Vinos de Calidad Preferente (VCP) (1993-06-16)

Fakten geprüft am 2026-10-20